Winterstein |
Rechtsanwälte |
|
Download von
Gerichtsurteilen und Dokumenten
|
|
1. |
|
BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08 „Sommer unseres Lebens“ |
Der Anschlussinhaber trägt die Darlegungslast, wenn er behauptet, er habe die Urheberrechtsverletzung nicht begangen; Ein W-Lan-Anschluss muss jedenfalls die zum Kaufzeitpunkt üblichen Sicherungen aufweisen. |
2. |
|
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2010, Az. 2/6 O 411/09
|
Ein Streitwert von 10.000 € in Filesharing Fällen ist angemessen. Der Anschlussinhaber trägt die sekundäre Darlegungslast, wenn er behauptet ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen. Kommt der Anschlussinhaber dieser Darlegungslast nicht nach, haftet er als Täter. |
3. |
|
Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Verletzung der Kontrollpflichten bei Urheberrechtsverletzungen durch Kinder. Daher Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2380 €.
|
|
4. |
|
Der Betreiber eines völlig ungesicherten W-Lan-Netzwerks haftet als Störer für die begangenen Rechtsverletzungen. |
|
5. |
|
300 € Schadenersatz für den rechtswidrigen Upload eines Musikstücks in eine Internet-Tauschbörse. |
|
6.
|
|
Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Urheberrechtsverletzung durch Kinder, Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2160,60 €. |
|
7.
|
|
LG
Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.10.2010, Az. 2-03 O 478/10 |
Einstweilige Verfügung der IPForceOne gegen einen Anschlussinhaber, der keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. |
8.
|
|
Einstweilige Verfügung der IPForceOne gegen einen Anschlussinhaber, der keine Unterlassungserklärung abgegeben hat. |
|
Startseite | Winterstein | IPforceOne | Warum eine Abmahnung | Nächste Schritte | FAQ | Download | Impressum | Kontakt |